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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 12 B 136/15   

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https://dejure.org/2015,7916
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 12 B 136/15 (https://dejure.org/2015,7916)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.2015 - 12 B 136/15 (https://dejure.org/2015,7916)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 2015 - 12 B 136/15 (https://dejure.org/2015,7916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35a
    Bedarfsgerechte und unaufschiebbare Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 19 L 2078/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 12 B 136/15
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Der Kernbereich der pädagogischen Arbeit ist dementsprechend dann nicht betroffen, wenn die als Leistung der Eingliederungshilfe begehrte Maßnahme lediglich dazu dienen soll, die eigentliche Arbeit der Lehrer abzusichern und damit die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, um dem betreffenden Kind einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 28.04.2014 - L 12 SO 82/14 B ER-, juris; BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12.03.2015 - 12 B 136/15 -, juris; DIJuF, Rechtsgutachten vom 17.10.2014, JAmt 2014, 558 fragt dagegen, ob es überhaupt einen gänzlich außerhalb des Verantwortungsbereichs der Rehabilitationsträger liegenden und ausschließlich der Schulverwaltung zugeordneten Kernbereich der pädagogischen Arbeit geben kann).

    Speziell für Kinder mit Autismusspektrumsstörungen sind als derartige von Schulbegleitern zu leistende Assistenzdienste etwa die Hilfe zur Fokussierung der Aufmerksamkeit, die Strukturierung der Arbeit, die Verdeutlichung von Aufgabenstellungen oder auch die Unterstützung bei der Selbstorganisation oder bei der Interaktion mit anderen Schülern zu nennen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.03.2015 - 12 B 136/15 -, juris; Nieders.

    Denn die Auseinandersetzung um den Nachrang der Jugendhilfe und den Vorrang des öffentlichen Schulwesens ist, wovon der Beklagte zurecht ausgegangen ist, nach Auffassung der Kammer nicht auf dem Rücken des Hilfesuchenden, sondern gegebenenfalls im Rahmen eines Erstattungsstreits auszutragen (OVG NRW, Beschluss vom 12.03.2015 - 12 B 136/15 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 10.11.2004 - 7 TG 1413/04 -, juris; VG München, Beschluss vom 23.02.2009 - M 18 E 09.148 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 12 B 1324/19

    Kein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 - Beschlüsse vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 - und vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, sämtlich juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2015 - 12 B 136/15 -, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 12 B 683/23

    Beschwerde in Kitaplatz-Verfahren gegen Stadt Münster bleibt erfolglos

    Unter Zugrundelegung des Beschwerdevorbringens des Antragstellers ist jedenfalls nicht (mehr) mit dem für eine Vorwegnahme der Hauptsache erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris Rn. 22, sowie Beschlüsse vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris Rn. 24 f., und vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschlüsse vom 12. März 2015 - 12 B 136/15 -, juris Rn. 3 ff., und vom 27. Januar 2014 - 12 B 1422/13 -, juris Rn. 4 ff., jeweils m. w. N., von einem über die stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts hinausgehenden Anspruch des Antragstellers auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII auszugehen.
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